Leitfaden für ein friedliches Zusammenleben an der Staufer Gemeinschaftsschule
Leitfaden (Grundschule):
Leitfaden (Sekundarstufe):
Außerdem gilt:
Respektloses verbales Verhalten, Beschimpfungen und Beleidigungen können zuerst auch im Klassenrat besprochen werden.
Mobbing, Erpressung und das Mitführen von Waffen sind schwerwiegende Vorfälle und werden umgehend der Schulleitung gemeldet.
Das Filmen von Gewaltszenen mit dem Handy und schwere körperliche Auseinandersetzung werden umgehend der Schulleitung gemeldet.
Die Schule kann eine Anzeige erstatten oder die betroffenen Eltern beraten.
Handys werden beschlagnahmt und der Polizei übergeben, die Eltern werden informiert. Das weitere Vorgehen liegt in der Hand der Polizei.
Im Zweifelsfall entscheidet die Schulleitung über einen sofortigen Unterrichtsausschluss nach § 90Schg.
Je nach Schwere des Fehlverhaltens kann die Schulleitung den sofortigen Unterrichtsausschluss von bis zu 5 Tagen nur nach Anhörung des Klassenlehrers/Lerncoachs verfügen.
Die Entscheidung, ob das Jugendamt und /oder der Sachbearbeiter der Jugendpolizei über den Ausschluss informiert werden, trifft allein die Schulleitung.
Beratend kann die Schulsozialarbeit hinzugezogen werden.