Leitfaden für ein friedliches Zusammenleben an der Staufer Gemeinschaftsschule
Leitfaden (Grundschule):
Leitfaden (Sekundarstufe):
Außerdem gilt:
- Respektloses verbales Verhalten, Beschimpfungen und Beleidigungen können zuerst auch im Klassenrat besprochen werden.
- Mobbing, Erpressung und das Mitführen von Waffen sind schwerwiegende Vorfälle und werden umgehend der Schulleitung gemeldet.
- Das Filmen von Gewaltszenen mit dem Handy und schwere körperliche Auseinandersetzung werden umgehend der Schulleitung gemeldet.
- Die Schule kann eine Anzeige erstatten oder die betroffenen Eltern beraten.
- Handys werden beschlagnahmt und der Polizei übergeben, die Eltern werden informiert. Das weitere Vorgehen liegt in der Hand der Polizei.
- Im Zweifelsfall entscheidet die Schulleitung über einen sofortigen Unterrichtsausschluss nach § 90Schg.
- Je nach Schwere des Fehlverhaltens kann die Schulleitung den sofortigen Unterrichtsausschluss von bis zu 5 Tagen nur nach Anhörung des Klassenlehrers/Lerncoachs verfügen.
- Die Entscheidung, ob das Jugendamt und /oder der Sachbearbeiter der Jugendpolizei über den Ausschluss informiert werden, trifft allein die Schulleitung.
- Beratend kann die Schulsozialarbeit hinzugezogen werden.