07151 5001-4310 > Mayenner Straße 32/2, 71332 Waiblingen < Kontakt & Anfahrt > Telefax: 07151 5001-4349 < poststelle@staufer-gms-wn.schule.bwl.de

Leitfaden für ein friedliches Zusammenleben an der Staufer Gemeinschaftsschule

Leitfaden (Grundschule):

 

Leitfaden (Sekundarstufe):
Außerdem gilt:
  • Respektloses verbales Verhalten, Beschimpfungen und Beleidigungen können zuerst auch im Klassenrat besprochen werden.
  • Mobbing, Erpressung und das Mitführen von Waffen sind schwerwiegende Vorfälle und werden umgehend der Schulleitung gemeldet.
  • Das Filmen von Gewaltszenen mit dem Handy und schwere körperliche Auseinandersetzung werden umgehend der Schulleitung gemeldet.
  • Die Schule kann eine Anzeige erstatten oder die betroffenen Eltern beraten.
  • Handys werden beschlagnahmt und der Polizei übergeben, die Eltern werden informiert. Das weitere Vorgehen liegt in der Hand der Polizei.
  • Im Zweifelsfall entscheidet die Schulleitung über einen sofortigen Unterrichtsausschluss nach § 90Schg.
  • Je nach Schwere des Fehlverhaltens kann die Schulleitung den sofortigen Unterrichtsausschluss von bis zu 5 Tagen nur nach Anhörung des Klassenlehrers/Lerncoachs verfügen.
  • Die Entscheidung, ob das Jugendamt und /oder der Sachbearbeiter der Jugendpolizei über den Ausschluss informiert werden, trifft allein die Schulleitung.
  • Beratend kann die Schulsozialarbeit hinzugezogen werden.